Hier findest du Fragen und Antworten, die uns in der Vergangneheit häufig begegnet sind.
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In einer Produktpartnerschaft entscheidet das Team gemeinsam, wie viel deine Arbeit wert ist. Dies geschieht in einem angeleiteten sozialen Gruppenprozess, der auf gegenseitiger Wertschätzung basiert. Die Produktpartnerinnen evaluieren miteinander, welche Beiträge im vergangenen Quartal erbracht wurden. Jeder Beitrag wird einzeln vorgestellt, und die Gruppe stimmt darüber ab, wie viele Punkte für diesen Beitrag vergeben werden. Dieser Abstimmungsprozess erfolgt durch einen angeleiteten Konsent-Prozess, der an „Planning Poker“ aus SCRUM angelehnt ist, bis alle Produktpartnerinnen mit dem Ergebnis zufrieden sind.
Die vergebenen Punkte werden auf das Konto der beteiligten Partner*innen übertragen. Die Anzahl der Punkte bestimmt, wer zu welchem Prozentsatz an der Produktpartnerschaft beteiligt ist und wie viel der Erträge ihnen zusteht. Diese sogenannten Wertschätzungsrunden bilden die Grundlage für eine faire Verteilung der kollektiven Wertschöpfung. Hier wird gemeinsam festgestellt, wer zu welchem Zeitpunkt welche Werte beigetragen hat.
Um diese Beiträge zukünftig mit dem aktuellen Wert der Produktpartnerschaft ins Verhältnis setzen zu können, entwickeln wir in Zusammenarbeit mit der Universität Tübingen einen Realwert-Algorithmus. Dieses Projekt wird mit 235.000 € vom BMWi bezuschusst und soll zu einer fairen Beteiligung am tatsächlich entstandenen Wert einer Produktpartnerschaft führen – echte Teilhabe.
In deinen Produktpartnerschaften verdienst du Geld abhängig von der Entwicklungsphase der Partnerschaft. Diese Phasen umfassen die Aufbau- und Finanzierungsphase sowie die Wachstums- oder Konsolidierungsphase. In den späteren Phasen, in denen bereits Gewinne erzielt werden, kann das Team entsprechend den wertgeschätzten Arbeitsbeiträgen unterjährig Unternehmerlohn auszahlen. Bei hohen Einnahmen kann dieser auch vorab entnommen werden. Am Ende des Geschäftsjahres wird dann festgestellt, wie viel jedem Beteiligten tatsächlich zusteht. Falls zu viel ausgezahlt wurde, muss der Überschuss wie in jedem Unternehmen zurückgezahlt werden. Daher ist es wichtig, verantwortungsvoll und vernünftig zu entnehmen, wobei unsere Fair Share App unterstützt.
Die Entnahmen sind in der Regel unregelmäßig und stark abhängig von den unterjährig erzielten Einnahmen der Produktpartnerschaft. Die Produktpartner*innen entscheiden selbst, ob sie die Gewinne im Unternehmen lassen, reinvestieren oder entnehmen möchten, und tragen dafür die Verantwortung.
Wir unterscheiden grundsätzlich drei Reifegrade: Ideenphase, Prototypenphase und laufendes Unternehmen. Erst als laufendes Unternehmen in der Wachstumsphase, welches einen Jahresüberschuss erzielt, können sich die beteiligten Unternehmerinnen einen Unternehmerlohn auszahlen. Alle beteiligten Produktpartnerinnen sind Unternehmer*innen.
Die übernommenen Aufgaben sind unregelmäßig verteilt und oft vom Produkt abhängig.
Deine Idee gehört zunächst dir, wenn du sie einbringst. Du kannst sie über dein persönliches Dashboard anlegen, woraufhin sie eine erste Arbeitsumgebung sowie alle benötigten IT-Tools und Features zur Weiterentwicklung erhält. Wenn die Idee auf Interesse stößt, bildet sich in analogen und digitalen Formaten ein wachsendes Team mit den entsprechenden Kompetenzen.
Der Wert der Idee ohne ihre Umsetzung wird vom Team in einer ersten WERTschätzungsrunde entschieden. Oft gibt es bereits einen Prototyp, hinter dem Arbeit und Mühe stecken. Die Idee erhält eine Anfangsbewertung in Form von Wertschätzungspunkten, die den Ideengeber*innen zugeordnet wird. Basierend auf dieser Bewertung wird ihnen ein prozentualer Anteil an der Produktpartnerschaft zugewiesen, der sich im Verlauf der weiteren Unternehmensentwicklung und weiteren Wertschätzung anpasst.
Unsere Aufnahme- und Nutzungsbedingungen schützen alle Betriebsgeheimnisse und Ideen im Netzwerk. Bei internen Präsentationen gilt eine Verschwiegenheitspflicht für sämtliche Betriebsgeheimnisse und Materialien, unterstützt durch eine strafbewehrte Verschwiegenheitsvereinbarung (NDA), der jede*r beim Eintritt in das Netzwerk verbindlich zustimmt.
Zusätzlich haben wir strenge, aber agile Compliance-Elemente in unseren Aufnahmeprozess integriert, um uns weitestgehend vor bösgläubigen Unternehmern und sogenannten IP-Rechte- und Marken-„Squatters“ zu schützen. Wir sind ein wehrhaftes Unternehmen und haben eine große Community erfahrener Expert*innen hinter uns.
Die Produktpartnerschaft entscheidet selbst, ob und in welcher Form eine Idee öffentlich, nur im Netzwerk oder spezifischen Nutzergruppen in der Community präsentiert wird. Das Company Sharing unterstützt bei allen Möglichkeiten, geistiges Eigentum und Marken effektiv zu schützen.
Einführende allgemeine Informationen zu diesem Thema gibt es unter DE.DIGITAL, einer Seite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.
Die Teams wählen grundsätzlich selbst, wie sie ihre Entscheidungen treffen. Da die Produktpartnerschaft dem erweiterten Beratungsprozess folgt und die Rechtsform des Produktpartnerschaftsteams dem Grundtypus einer GbR entspricht, haben wir einfache soziokratische und holakratische Entscheidungsprozesse und -elemente integriert.
Wir selbst möchten, dass alle your.company vertrauen können. Durch den Veto-Share Service der Purpose Stiftung verwirklichen wir daher folgende Grundsätze:
Diese Grundsätze gewährleisten, dass your.company dauerhaft sich selbst gehören kann, zweckgebunden bleibt und somit langfristig die Infrastruktur für erfolgreiche Produktpartnerschaften stellen kann.
Infrastrukturkostenbeitrag
Um das Company Sharing Angebot zu finanzieren, beteiligen sich die Produktpartnerschaften mit einem „Infrastrukturkostenbeitrag“ an den Kosten, die unsere gemeinsame Plattform verursacht. Wie jeder Betrieb seine Organisation und Verwaltung tragen und finanzieren muss, gilt dies auch für eine Produktpartnerschaft. Ein Großteil des Gesamtunternehmens, das ein Startup üblicherweise ausmacht, wird durch die Nutzung der Company Sharing Infrastruktur abgedeckt.
Die Verwaltungs- und Organisationskosten einer klassischen GmbH, insbesondere im Bereich der physischen Produktentwicklung, betragen erfahrungsgemäß beträchtliche 20-50%, die durch Einnahmen gedeckt werden müssen. Da die Company Sharing Infrastruktur Verwaltung, Organisation und vieles mehr umfasst und durch alle Company Sharing Gesellschaften der Produktpartnerschaften gemeinschaftlich getragen wird, verteilen sich diese Gesamtkosten der Infrastruktur proportional zu den Einnahmen der Partnerschaften. Der Infrastrukturkostenbeitrag bei uns ist als eine Ertragsbeteiligung von aktuell 15-20% der pro Produkt generierten Gewinnmarge definiert. Der Bemessungsbetrag bezieht sich dabei auf den Verkaufspreis pro Produkt nach Abzug der variablen (DB1) und fixen Kosten (DB2) und wird dann als weiterer fixer Kostenpunkt (DB3) abgezogen.
Durch das Bündeln von immer mehr Produktpartnerschaften in your.company erreichen wir nach und nach eine Verteilung der Gesamtinfrastrukturkosten, sodass diese sich für die einzelne Produktpartnerschaft immer weiter vergünstigen und irgendwann im unteren, einstelligen Prozentbereich einpendeln können, nach dem Vorbild der Null-Grenzkostengesellschaft (Jeremy Rifkin).
Während des Ausbaus der Company Sharing Infrastruktur könnte der Infrastrukturkostenbeitrag temporär etwas angehoben werden. Die langfristige gemeinsame Mission ist jedoch, diese Ertragsbeteiligung durch Skalierungseffekte nach und nach deutlich zu reduzieren. Dadurch erreichen wir im Vergleich zu den üblichen 20-50% einen erheblichen Wettbewerbsvorteil gegenüber Unternehmen, die alles selbst aufbauen und finanzieren müssen. Kollaboration ist wesentlich mächtiger als Konkurrenz.
Es lebe die Kollaboration!
Jahresgrundbeitrag der Company-Sharing Gesellschaft
Die Nutzung einer Company Sharing Gesellschaft, an der die Produktpartnerschaft mitunternehmerisch verbunden ist, erzeugt bereits zu Beginn Grundkosten. Ein Jahresbeitrag von 400€ ermöglicht es uns, diese Kosten abzufedern. Dieser Betrag wird vom Infrastrukturkostenbeitrag der Produktpartnerschaft abgezogen, sobald dieser 400€ jährlich erreicht.
Damit stellen wir sicher, dass nicht willkürlich oder unüberlegt Company-Sharing Gesellschaften gegründet werden, deren Grundfinanzierung nicht gesichert ist. Zudem halten wir die anfänglichen Kosten bei der Entstehung des Produktpartnerschaftsnetzwerks in Grenzen, da your.company bis zur vollständigen Tragfähigkeit einen Großteil der anfallenden Kosten vorfinanzieren muss.
Jahresbeitrag der Mitglieder
Durch die jährlichen Mitgliedsbeiträge unserer Mitglieder von derzeit 120€ sind wir in der Lage, die zunehmenden Kosten pro Mitgliederzugang sofort zu amortisieren und nicht steigen zu lassen.
Um Interessenskonflikte zu vermeiden, investiert your.company kein Geld in Produktpartnerschaften, unterstützt jedoch aktiv dabei, Investoren und Investorinnen finden. Auch das Netzwerk in your.company ist breit und bietet erprobterweise enorme Chancen, entstrechende Kontakte zu knüpfen.
Indem alle aktiv beteiligten Produktpartner*innen entscheiden, die Unternehmung auszugliedern oder zu verkaufen, bleibt your.company mit 25% an der Unternehmung oder dem Verkaufswert beteiligt. Denn die Erfolgsgeschichte wäre ohne die Synergieeffekte und Technologien, die wir bieten, nicht zustande gekommen. Im Einzelfall kann jedoch eine andere Betrachtung erforderlich sein. Die Purpose Stiftung, die Kontrollgesellschafterin in your.company ist, könnte uns bei Bedarf zu einem fairen und angemessenen Kompromiss verhelfen.
Wer nicht weiter in einer Produktpartnerschaft beteiligt sein möchte, bringt einfach keine weiteren Arbeitsbeiträge ein und kann sich dies für die Zukunft offenhalten oder entscheidet sich endgültig auszusteigen. Gewinnansprüche, Informations- und Kontrollrechte bleiben jedoch weitestgehend erhalten.
Mit der Zeit verringern sich die Gewinnansprüche und einfachen Mitspracherechte, da diese äquivalent zur prozentualen Beteiligung der jeweiligen Person an der Produktpartnerschaft sind. Da andere in der Produktpartnerschaft weiterarbeiten und dafür Wertschätzung erhalten, verringert sich die eigene prozentuale Beteiligung grundsätzlich mit der Zeit, insbesondere wenn keine weiteren wertgeschätzten Arbeitsbeiträge mehr eingebracht werden.
Es ist jedoch denkbar, aber bisher nicht vorgekommen, dass ein Produktpartner gegen eine Einmalzahlung auf zukünftige Ertragsansprüche verzichtet (Earn-out). Das Verhandeln dieser Möglichkeit obliegt den Produktpartner*innen.
Trotz Verwässerung der Prozente bei Austritt können die erzielten Gewinne steigen, wenn die Produktpartnerschaft erfolgreicher wird.
Produktpartnerschaften nutzen für den Rechtsverkehr haftungsbeschränkte Rechtspersönlichkeiten und sind in diesem Rahmen abgesichert. Dies gewährleistet, dass die rechtlichen und finanziellen Risiken der einzelnen Partner*innen minimiert werden und die Produktpartnerschaft stabil und sicher operieren kann.
Die Produktpartnerschaft hat für gewöhnlich ihren Ursprung in einer Idee, die ins Netzwerk getragen wurde und sich über sog. Reifegrade (RG) entwickelt. Der Reifegrad 0 (RG0) steht für die Idee im Netzwerk. Die gegründete Produktpartnerschaft (vom Grundtypus eine GbR) beschreibt den Reifegrad 1 (RG1). Reifegrad 2 (RG2) beschreibt den Zustand einer gegründeten und mit der Produktpartnerschaft verbundenen Company Sharing Gesellschaft (UG/GmbH), als letzten Schritt, welcher die mitunternehmerische Verbindung (atypisch stille Beteiligung) der Produktpartnerschaft mit ihrer Company Sharing Gesellschaft beinhaltet.
Soweit es sich um ein bereits fortgeschrittenes externes Geschäftsmodell und Unternehmen handelt, dass unter der Netzwerk-Dachorganisation your.company eingegliedert werden möchte (z.B. die pack&satt UG), befindet sich dieses bereits im oben beschriebenen Reifegrad 2 (RG2). Das eingliederungswillige Unternehmen wird als 100%ige your.company Tochter, und damit als Company Sharing Gesellschaft (UG/GmbH), in unserem Unternehmensverbund eingegliedert und der Infrastruktur technisch eingebunden. Die bisherigen Gesellschafter*innen des eingegliederten Unternehmens „rutschen“ in die Produktpartnerschaft (GbR) und werden nach dem Vorbild des RG2 wieder an ihrer Company Sharing Gesellschaft vollumfänglich atypisch still beteiligt.