Frequently Asked Questions

Hier findest du Fragen und Antworten, die uns häufig begegnet sind. Falls deine Antwort nicht  hier findest, schicke uns gerne eine Nachricht.

Das entscheiden das Team in jeder Produktpartnerschaft gemeinsam. In einem angeleiteten sozialen Gruppenprozess der gegenseitigen Wertschätzung evaluieren die Produktpartner*innen miteinander, welche Beiträge im vergangenen Quartal erledigt wurden. Die Beträge werden einzeln vorgestellt und die Gruppe stimmt sich darüber ab, wieviele Punkte für diesen Beitrag vergeben werden. Die Abstimmung erfolgt durch einen angeleiteten Konsent-Prozess, der an „Planning Poker“ aus dem SCRUM angelehnt ist. So lange, bis alle Produktpartner*innen mit dem Ergebnis zufrieden sind.

Die Punkte fließen auf das Konto der beteiligten Partner. Wer wie viele Punkte hält, bestimmt, wer zu wieviel Prozent an der Produktpartnerschaft beteiligt ist und wieviel der Erträge ihnen zustehen.

Diese sogenannten Wertschätzungsrunden sind Grundlage für eine faire Verteilung kollektiver Wertschöpfung. Hier wird gemeinsam festgestellt, wer zu welchem Zeitpunkt welche Werte beigetragen hat. Damit diese Beiträge zukünftig mit dem aktuellen Wert der Produktpartnerschaft ins Verhältnis gesetzt werden können, entwickeln wir in Zusammenarbeit mit der Universität Tübingen einen Realwert-Algorithmus. Das Projekt wird mit 235.000 € vom BMWi bezuschusst und soll zu einer fairen Beteiligung am real entstandenen Wert einer Produktpartnerschaft führen – echte Teilhabe.

Produktpartnerschaften befinden sich in unterschiedlichen Entwicklungsphasen. Abhängig von deren Phase (Reifegrad), können sie einer Aufbau- und Finanzierungsphase oder bereits einer Wachstums- oder Konsolidierungsphase zugeordnet sein, in der schon Gewinne erzielt werden. Erzielen Sie bereits Gewinne, so kann sich das Team entsprechend den wertgeschätzten Arbeitsbeiträgen gegebenenfalls unterjährig Unternehmerlohn auszahlen. Bei hohen Einnahmen kann dieser auch vorab unterjährig entnommen werden. Am Ende des Geschäftsjahres kann dann festgestellt werden, wieviel jedem Beteiligten tatsächlich zusteht, denn würde zu viel ausgezahlt, müsste das zu viel Ausgezahlte von den jeweiligen Beteiligten, wie in jedem Unternehmen auch, zurückgezahlt werden. Daher muss verantwortungsvoll und vernünftig entnommen werden, wobei unsere Fair Share App unterstützt. 

 

Die Entnahmen fließen also in der Regel unregelmäßig und stark abhängig von den unterjährig erzielten Einnahmen einer Produktpartnerschaft. Die Produktpartner*innen entscheiden selbst, ob sie die Gewinne im Unternehmen lassen, reinvestieren oder ob diese entnommen werden sollen. Sie tragen dafür die Verantwortung. 

 

Wir unterscheiden grundsätzlich 3 Reifegrade: Ideenphase, Prototypenphase und laufendes Unternehmen. 

Erst als laufendes Unternehmen in der Wachstumsphase, welches auch einen Jahresüberschuss erzielt, können sich die beteiligten Unternehmer*innen Unternehmerlohn auszahlen. Alle beteiligten Produktpartner sind Unternehmer*innen. 

Die übernommenen Aufgaben sind unregelmäßig verteilt und oft vom Produkt abhängig. 

Die Idee gehört zunächst denen, die sie einbringen. Die Idee kann über das persönliche Dashboard angelegt werden und erhält dann eine erste Arbeitsumgebung sowie alle benötigten IT Tools & Features zu deren Weiterentwicklung.  

In anlogen und digitalen Formaten bildet sich, soweit die Idee auch auf Interesse stößt, ein wachsendes Team, dass die entsprechenden Kompetenzen mitbringt.  

Wieviel alleine die Idee ohne ihre Umsetzung wert ist, entscheidet das Team in einer ersten WERTschätzungsrunde. Oft ist auch schon ein Prototyp da, hinter dem bereits einige Arbeit und Mühe steckt. Die Idee kommt dann in Form von Wertschätzungspunkten zu einer Anfangsbewertung, die den Ideengebern*innen zugeordnet wird. Basierend auf dieser Bewertung, wird ihnen ein prozentualer Anteil an der Produktpartnerschaft zugewiesen, welcher sich im Verlauf der weiteren Unternehmensentwicklung und weiteren Wertschätzung anpasst. 

Unsere Aufnahme- und Nutzungsbedingungen decken alle Betriebsgeheimnisse, wie auch alle Ideen im Netzwerk ab. Werden Informationen gegenüber der Community intern präsentiert, so gilt, wie auch bei herkömmlichen Unternehmen, eine Verschwiegenheitspflicht für sämtliche Betriebsgeheimnisse und Materialien. Diese haben wir zusätzlich mit einer strafbewehrten Verschwiegenheitsvereinbarung (NDA) versehen, der jede*r mit dem Akt des Eintritts in das Netzwerk gesondert und verbindlich zustimmt.  

Zudem haben wir strenge aber agile Compliance Elemente in unserem Aufnahmeprozess bei der Registrierung für die your.company Mitgliedschaft einfließen lassen, die uns weitestgehend vor bösgläubigen Unternehmern und  

sog. IP-Rechte & Marken-„Squatters“ schützt. Wir sind ein wehrhaftes Unternehmen und haben eine große Community an erfahrenen Experten hinter uns. 

Ob und in welcher Form eine Idee ganz öffentlich, nur im Netzwerk, spezifischen Nutzern oder Nutzergruppen in der Community präsentiert wird, bleibt der Produktpartnerschaft vollkommen selbst überlassen. 

Zudem unterstützt das Company Sharing bei allen Möglichkeiten, Geistiges Eigentum und Marken effektiv zu schützen. 

Einführende allgemeine Infos zu diesem Thema gibt es unter DE.DIGITAL, einer Seite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz. 

https://www.de.digital/DIGITAL/Redaktion/DE/Gruenderwettbewerb/Artikel/Gruendungswissen/Gruendungswissen_IP_Rechte.html 

Die Teams wählen grundsätzlich selbst, wie sie ihre Entscheidungen treffen. Da die Produktpartnerschaft dem erweiterten Beratungsprozess, und die Rechtsform des Produktpartnerschaftsteams dem Grundtypus einer GbR folgt, haben wir einfache soziokratische & holacratische Entscheidungsprozesse- und Elemente in sie einfließen lassen.

Wir selbst wollen your.company alle vertrauen können.  

Durch den Veto-Share Service der Purpose Stiftung verwirklichen wir daher folgende Grundsätze: 

  1. Gewinne sind Mittel zum Zweck und kein Selbstzweck. 
  2. Nur Unternehmerschaft ist Eigentümerschaft (nur auf Zeit und treuhändisch). 
  3. Das Unternehmen ist unveräußerlich und nicht vererblich. 
  4. Sinn, Wertetreue, Langfristorientierung und Unabhängigkeit sind festgeschrieben. 

Dies bedeutet, dass your.company sich dauerhaft selbst gehören kann, zweckgebunden bleibt und somit langfristig die Infrastruktur für erfolgreiche Produktpartnerschaften stellen kann. 

1- Infrastrukturkostenbeitrag 

Um das Company Sharing Angebot zu tragen, beteiligen sich die Produktpartnerschaften mit ihrem sog. „Infrastrukturkostenbeitrag“ an den Kosten welche unsere gemeinsame Plattform erzeugt.  

Wie jeder Betrieb seine Organisation und Verwaltung tragen und finanzieren muss, ist dies bei einer Produktpartnerschaft auch so. Einen Großteil des Gesamtunternehmens, das ein Startup üblicherweise ausmacht, ist durch die Nutzung der Company Sharing Infrastruktur abgedeckt. 

Die Verwaltungs- und Organisationskosten einer klassischen GmbH, insbesondere im Bereich der physischen Produktentwicklung, betragen erfahrungsgemäß beträchtliche 20-50%, die durch Einnahmen gedeckt werden wollen.  

Da die Company Sharing Infrastruktur, Verwaltung, Organisation und ein vielfaches mehr beinhaltet und durch alle Company Sharing Gesellschaften der Produktpartnerschaften gemeinschaftlich getragen werden, verteilen sich diese Gesamtkosten der Infrastruktur auf sie proportional zu ihren Einnahmen. Die Infrastrukturkosten bei uns, sind als eine Ertragsbeteiligung von aktuell 15-20 %, der pro Produkt generierten Gewinnmarge definiert. Der Bemessungsbetrag bezieht sich dabei auf den Verkaufspreis pro Produkt, nach Abzug der variablen (DB1) und fixen Kosten (DB2), und wird dann als weiterer fixer Kostenpunkt (DB3) abgezogen. 

Durch das Bündeln von immer mehr Produktpartnerschaften in your.company, erreichen wir also nach und nach eine Verteilung der Gesamtinfrastrukturkosten, so dass diese sich für die einzelne Produktpartnerschaft immer mehr vergünstigen und, nach dem Vorbild der Null-Grenzkostengesellschaft (Jeremy Rifkin), irgendwann im unteren, einstelligen Prozentbereich einpendeln können.  

Der Infrastrukturkostenbeitrag könnte während des Ausbaus der Company Sharing Infrastruktur temporär etwas angehoben werden, während die langfristigere gemeinsame Mission ist, diese Ertragsbeteiligung nach und nach durch Skalierungseffekte weit nach unten zu reduzieren. 

Hierdurch erreichen wir im obigen Vergleich (20-50%) einen erheblichen Wettbewerbsvorteil gegenüber üblichen Unternehmen, die alles selbst aufbauen und finanzieren müssen. Denn Kollaboration ist wesentlich mächtiger als Konkurrenz. 

Es lebe die Kollaboration!

2- Jahresgrundbeitrag der Company-Sharing Gesellschaft 

Die Nutzung einer Company Sharing Gesellschaft, an der die Produktpartnerschaft mitunternehmerisch verbunden ist, erzeugt bereits am Anfang Grundkosten. Durch einen Beitrag von 400€ im Jahr, sind wir in der Lage diese Kosten abzufedern. Sie werden dem Infrastrukturkostenbeitrag der Produktpartnerschaft abgezogen, sobald dieser 400€ jährlich erreicht.  

Zum Einen erreichen wir damit, dass nicht willkürlich oder unüberlegt Company-Sharing Gesellschaften gegründet werden, deren Grundfinanzierung nicht steht, zu Anderen, dass die anfänglichen Kosten bei der Entstehung des Produktpartnerschaftsnetzwerks sich in Grenzen halten, denn your.company muss bis zur vollständigen Tragfähigkeit einen Großteil der anfallen Kosten vorfinanzieren. 

3- Jahresbeitrag der Mitglieder 
Zudem sind wir, über die jährlichen Mitgliedsbeiträge unserer Mitglieder von derzeit 120€ in der Lage, die zunehmenden Kosten pro Mitglieder-Zugang sofort zu amortisieren und nicht steigen zu lassen. 

Um Interessenskonflikte zu vermeiden, investiert your.company kein Geld in Produktpartnerschaften. your.company unterstützt jedoch dabei, dass Produktpartnerschaften Investoren und Investorinnen finden. 

Indem alle aktiv beteiligten Produktpartner*innen entscheiden, die Unternehmung auszugliedern oder zu verkaufen. Im diesem Fall bleibt your.company mit 25 % an der Unternehmung oder dem Verkaufswert beteiligt. Denn die Erfolgsgeschichte wäre ohne die Synergieeffekte und Technologien die wir bieten nicht zu Stande gekommen. Im Einzelfall kann die Betrachtung jedoch ein anderes Ergebnis für die Beteiligten erforderlich machen. Die Purpose Stiftung, welche Kontrollgesellschafterin in your.company ist, könnte uns, bei Bedarf, zu einem fairen und angemessenen Kompromiss verhelfen. 

Wer nicht weiter in einer Produktpartnerschaft beteiligt sein will, bringt einfach keine weiteren Arbeitsbeiträge ein, lässt sich dies für die Zukunft jedoch offen, oder, er entscheidet sich endgültig auszusteigen. Gewinnansprüche, Informations- und Kontrollrechte bleiben aber weitestgehend erhalten.  

Mit der Zeit verringern sich die Gewinnansprüche und einfachen Mitspracherechte, welche äquivalent zur prozentuale Beteiligung der jeweiligen Person an der Produktpartnerschaft ist. Da andere in der Produktpartnerschaft auch weiterarbeiten und dafür Wertschätzung erhalten, verringert bzw. verwässert die eigene prozentuale Beteiligung grundsätzlich mit der Zeit, insbesondere wenn gar kein wertgeschätzter Arbeitsbeitrag mehr eingebracht wird.  

Es ist jedoch denkbar, aber noch nicht vorgekommen, dass ein Produktpartner gegen eine Einmalzahlung auf zukünftige Ertragsansprüche verzichtet (Earn-out). Das zu verhandeln, obliegt den Produktpartner*innen. 

Zudem kann es sein, dass trotz Verwässerung der Prozente bei Austritt (s.o.), die erzielten Gewinne steigen, wenn die Produktpartnerschaft erfolgreicher wird. 

Produktpartnerschaften nutzen für den Rechtsverkehr haftungsbeschränkte Rechtspersönlichkeiten und sind in diesem Rahmen abgesichert.

Die Produktpartnerschaft hat für gewöhnlich ihren Ursprung in einer Idee, die ins Netzwerk getragen wurde und sich über sog. Reifegrade (RG) entwickelt. Der Reifegrad 0 (RG0) steht für die Idee im Netzwerk. Die gegründete Produktpartnerschaft (vom Grundtypus eine GbR) beschreibt den Reifegrad 1 (RG1). Reifegrad 2 (RG2) beschreibt den Zustand einer gegründeten und mit der Produktpartnerschaft verbundenen Company Sharing Gesellschaft (UG/GmbH), als letzten Schritt, welcher die mitunternehmerische Verbindung (atypisch stille Beteiligung) der Produktpartnerschaft mit ihrer Company Sharing Gesellschaft beinhaltet. 

Soweit es sich um ein bereits fortgeschrittenes externes Geschäftsmodell und Unternehmen handelt, dass unter der Netzwerk-Dachorganisation your.company eingegliedert werden möchte (z.B. die pack&satt UG), befindet sich dieses bereits im oben beschriebenen Reifegrad 2 (RG2). Das eingliederungswillige Unternehmen wird als 100%ige your.company Tochter, und damit als Company Sharing Gesellschaft (UG/GmbH), in unserem Unternehmensverbund eingegliedert und der Infrastruktur technisch eingebunden. Die bisherigen Gesellschafter*innen des eingegliederten Unternehmens „rutschen“ in die Produktpartnerschaft (GbR) und werden nach dem Vorbild des RG2 wieder an ihrer Company Sharing Gesellschaft vollumfänglich atypisch still beteiligt.